Aufgrund des gestrigen Ministerratsbeschlusses gilt ab sofort, dass bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 an der Grundschule im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten nach Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verzichtet werden kann.
Abstände sollen dabei, soweit es möglich ist, eingehalten werden.
Alle anderen bisherigen Regelungen (Maskenplficht beim Betreten des Schulhauses und auf den Gängen sowie dieTestpflicht) gelten unverändert fort.
In der Mittelschule gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.