Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
folgende Informationen zum Impfangebot für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren ab Mitte August und zum Schuljahresbeginn 21/22 erhielten wir aus dem Kultusministerium.
Zunächst ein Auszug aus dem heutigen (28.07.21) Schreiben zum Impfangebot:
(...) Wie Sie den Medien möglicherweise entnommen haben, hat sich der Ministerrat in seiner Sitzung am 27.07.2021 dafür ausgesprochen, allen Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren in Bayern in den Impfzentren ein Impfangebot ab Mitte August 2021 zu machen.
Ich bitte Sie, Ihre Schülerinnen und Schüler soweit möglich noch vor den Sommerferien über das Impfangebot in den Impfzentren ab Mitte August 2021 zu informieren. Hierzu möchte ich – auch mit Blick auf mögliche Rück-fragen von Eltern – klarstellen, dass die Organisation und Durchführung dieses Impfangebots bis zum Ende der bevorstehenden Sommerferien ausschließlich durch die Impfzentren und auf Eigeninitiative der jeweiligen Er-ziehungsberechtigten erfolgt. Eine Beteiligung der Schulen ist für diesen Zeitraum nicht vorgesehen.(...)
Das Informationsschreiben zum Schuljahresende und den Ausblick auf den Start ins Jahr 21/22 finden Sie im Anhang.
Juli_210726_M_an_alle_Eltern_R.pdf
Hierzu noch genauere Informationen seitens des Gesundheitsamtes Altötting:
Wir möchten dazu mitteilen, dass von unserer Seite aus schon seit 4 Wochen ein Impfangebot für die über 12jährigen besteht.
Bis letzte Woche haben wir die impfwilligen Kinder- und Jugendlichen in spezielle Slots eingeladen, seit dieser Woche werden Kinder wie auch Erwachsene über das System BAYIMCO (impfzentren.bayern) eingeladen. Alternativ besteht ab 2.8. die Möglichkeit, sich Mo bis Sa von 14 bis 18h im Impfzentrum impfen zu lassen ohne vorher einen Termin vereinbaren zu müssen.
Bei 12-15jährigen muss zur Impfung ein*e Sorgeberechtigte*r vor Ort sein, ein evtl. zweite*r Sorgeberechtigte*r muss mit der Impfung einverstanden sein. Dies muss vor Ort schriftlich vom anwesenden Sorgeberechtigten bestätigt werden.
Bei 16-18jährigen muss ein*e Sorgeberechtigte*r mit zur Impfung erscheinen.
Zur Zweitimpfung ist nur bei 12 bis 15jährigen die Begleitung eines Sorgeberechtigten notwendig.
Mit einer Imfpung muss also nicht bis Mitte August gewartet werden.