Aktuelles

          • Sehr geehrte Eltern,

            wie bereits angekündigt erreichte uns gestern ein KMS mit weiteren Ausführungsbestimmungen, die die aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz betreffen.

            Im Anhang finden Sie ein Schreiben zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen (Stand 24.11.21) und aktuelle Informationen zu den geltenden 3G-Regelungen auf dem gesamten Schulgelände.

            In schuleigener Sache:

            Die Krankheitsfälle unter den Lehrkräften beginnen sich zu häufen. Auch wir Lehrer müssen die Vorgaben beachten und dürfen bei auftretenen Symptomen bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses die Schule nicht betreten. Zudem treten - wie in der Jahreszeit üblich - auch "normale" Erkältungskrankheiten auf.

            Da keine Mobilen Reserven mehr zur Verfügung stehen bedeutet dies, dass unsere anwesende Lehrkräfte Überstunden machen oder 2 Klassen in Doppelführung gleichzeitig versorgen müssen. "Eine Stunde mehr tut keinem weh" - das ist grundsätzlich schon richtig. In der derzeitigen Situation leisten jedoch alle Kolleginnen und Kollegen bereits täglich Mehrarbeit zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler....

            Ich möchte mich daher an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihr Engagement und ihr Durchhaltevermögen bedanken!

            Danke an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die Verständnis haben, wenn Abläufe sich kurzfristig ändern oder kleine Fehler - bei denen niemand zu Schaden kommt - passieren. Danke für die freundlichen Gespräche und Rückmeldungen, die uns dabei helfen, möglichst allen Anliegen gerecht zu werden.

            3_Information_fur_Erziehungsberechtigte_-_3G-Regel_fur_schulfremde_Personen.pdf

            4_Aktualisiertes_Merkblatt_fur_Erziehungsberechtigte_-_Erkaltungssymptome.pdf


          • Sehr geehrte Grundschuleltern,

            untenstehend finden Sie aktuelle Informationen aus dem Kultusministerium zu den PCR-Pooltestungen.

            Zukünftig sind die Testtage der Klasse 1, Kombi 1/2 und 2 immer Dienstag und Donnerstag. Damit erhalten Sie die Auswertungen an den entsprechenden Tagen in den frühen Abendstunden.

            Die Klassen 3, 4a und 4b testen Montag und Mittwoch. Auch hier erfolgt die Ergebnismitteilung in den frühen Abendstunden dieser Tage.

            Angekündigt sind weitere Informationen des Kultusministeriums bezüglich Testungen und Schnelltestungen.

            Sie werden zeitnahm informiert.

            Elterninformation_zum_KMS_vom_23.11.2021.pdf


          • Unterrichtsbetrieb ab Montag, 15.11.21 - aktualisiert!

            Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

            angesichts der derzeitigen Pandemielage hat der Ministerrat die erweiterte Maskenpflicht an den Schulen bis auf Weiteres verlängert.

            Damit besteht bis auf Weiteres an allen Schulen in Bayern auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht.

            HINWEIS:

            Aufgrund des derzeit erhöhten Testaufkommens kann das Testzentrum für Schüler, welche ohne Terminbuchung getestet werden möchten, nur die Zeit zwischen 8:30 und 9:30 Uhr anbieten.  (mit Wartezeit)

            Für die Zeit nach 9:30 Uhr ist es dringend erforderlich, dass ein Termin gebucht wird.

            Im Anhang finden Sie das neue Informationsblatt zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungsssymptomen (Stand 11.11.2021)

            11.11.21_Merkblatt_Wann_muss_mein_Kind_zuhause_bleiben.pdf



          • Unterrichtsbetrieb ab Montag, 8.11.2021

            Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

            angesichts der steigenden Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Bayern hat der Ministerrat am vergangenen Mittwoch in einer Sondersitzung eine Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.

            Laut Beschluss gilt an den Schulen in Bayern ab Montag, 8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht.

            Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.
            Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheitspuffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Bereich in die Schulen zu minimieren.

            Die erweiterte Maskenpflicht gilt

            > in den Jahrgangsstufen 1 bis 4  für die erste Unterrichtswoche nach den Ferien (08.-12.11.2021),

            > ab der Jahrgangsstufe 5 für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien (08.-19.11.2021).

             

            Unverändert haben Lehrkräfte, alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden Personen sowie Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) zu tragen. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist wie bisher eine Alltags- oder Community-Maske ausreichend, das Tragen einer OP-Maske wird jedoch empfohlen.

            Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden.

            Sportunterricht findet auch während der o. g. Zeiträume nach den Allerheiligenferien ohne Maske statt.

             

            Der Ministerrat hat in seiner Sondersitzung ferner beschlossen, dass die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse nochmals intensiviert werden. Für die Dauer einer Woche, nachdem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen in einem solchen Fall an allen Schularten an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden bzw. vorliegen.

            Soweit keine Teilnahme an den schulischen Testungen erfolgt (unabhängig von der Schulart), ist nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für die Teilnahme am Präsenzunterricht ein externer Testnachweis nach den Vorgaben des § 3 der 14. BayIfSMV zu erbringen. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.

            Auszug aus dem KMS_Erweiterte Maskenpflicht nach den Allerheiligenferien; zusätzliche Testungen nach bestätigten Infektionsfällen vom 05.11.21


      • Kontakt

        • Grund- und Mittelschule Tüßling
        • 08633 5063990
        • Burgkirchner Str. 5
          84577 Tüßling
          84577 Tüßling
          Germany
      • Anmelden