• Unterrichtsende am Donnerstag, 24.02. und Freitag, 25.02.22

            Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

            nun hat Corona auch an der Schule in Tüßling deutliche Spuren hinterlassen.

            Der Unterricht endet aus personellen Gründen am Donnerstag und Freitag jeweils um 11:10 Uhr.

            Die Schulbusse sind bestellt!

            Eine Notebetreuung kann in dringenden Fällen "gebucht" werden.

            Bitte Informieren Sie das Büro (Telefon oder EMail), falls eine Notbetreuung bis 12:15 Uhr benötigt wird.

             

            Die OGTS findet ebenfalls nur im Notbetrieb statt.

            Die Gemeinde bittet alle Eltern, die nicht zwingend auf das OGTS-Angebot in den kommenden zwei Tagen angewiesen sind, von der Betreuung abzusehen. Eine Abmeldung ist erforderlich.

             

            Wir bedanken und sehr herzlich für Ihre Mithilfe, retten uns in die Faschingsferien und freuen uns auf einen gesunden Start ab dem 07. März!

          • Neuigkeiten aus dem Förderverein....

             

            Liebe Eltern, 

             

            die Vorstandschaft wurde in der Jahreshauptversammlung neu gewählt. 

            Sie setzt sich wie folgt zusammen:

            1. Vorsitzende: Gudrun Hegen

            2. Vorsitzender: Heiner Maier

            Kassier: Mark Mohr

            Schriftführerin: Susanne Kaiser

            Beisitzer: Marco Gräber, Heinz Schmidt

            Von Amts wegen in der Vorstandschaft: Elternbeirätin Sabina Reichenspurner, Bürgermeister Helmut Wittich

             

            Neben der Neuwahl wurden auch verschiedene Projekte besprochen, die mit Unterstützung des Fördervereins in die Tat umgesetzt werden sollen.

            Vielen Dank an alle Mitglieder - nur mit Ihrer Hilfe ist es uns möglich, das Schulleben zu fördern.

             

            Mit freundlichen Grüßen, 

             

            Gudrun Hegen, 1. Vorsitzende

          • Sehr geehrte Eltern,

            wie bereits angekündigt erreichte uns gestern ein KMS mit weiteren Ausführungsbestimmungen, die die aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz betreffen.

            Im Anhang finden Sie ein Schreiben zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen (Stand 24.11.21) und aktuelle Informationen zu den geltenden 3G-Regelungen auf dem gesamten Schulgelände.

            In schuleigener Sache:

            Die Krankheitsfälle unter den Lehrkräften beginnen sich zu häufen. Auch wir Lehrer müssen die Vorgaben beachten und dürfen bei auftretenen Symptomen bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses die Schule nicht betreten. Zudem treten - wie in der Jahreszeit üblich - auch "normale" Erkältungskrankheiten auf.

            Da keine Mobilen Reserven mehr zur Verfügung stehen bedeutet dies, dass unsere anwesende Lehrkräfte Überstunden machen oder 2 Klassen in Doppelführung gleichzeitig versorgen müssen. "Eine Stunde mehr tut keinem weh" - das ist grundsätzlich schon richtig. In der derzeitigen Situation leisten jedoch alle Kolleginnen und Kollegen bereits täglich Mehrarbeit zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler....

            Ich möchte mich daher an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihr Engagement und ihr Durchhaltevermögen bedanken!

            Danke an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die Verständnis haben, wenn Abläufe sich kurzfristig ändern oder kleine Fehler - bei denen niemand zu Schaden kommt - passieren. Danke für die freundlichen Gespräche und Rückmeldungen, die uns dabei helfen, möglichst allen Anliegen gerecht zu werden.

            3_Information_fur_Erziehungsberechtigte_-_3G-Regel_fur_schulfremde_Personen.pdf

            4_Aktualisiertes_Merkblatt_fur_Erziehungsberechtigte_-_Erkaltungssymptome.pdf


          • Sehr geehrte Grundschuleltern,

            untenstehend finden Sie aktuelle Informationen aus dem Kultusministerium zu den PCR-Pooltestungen.

            Zukünftig sind die Testtage der Klasse 1, Kombi 1/2 und 2 immer Dienstag und Donnerstag. Damit erhalten Sie die Auswertungen an den entsprechenden Tagen in den frühen Abendstunden.

            Die Klassen 3, 4a und 4b testen Montag und Mittwoch. Auch hier erfolgt die Ergebnismitteilung in den frühen Abendstunden dieser Tage.

            Angekündigt sind weitere Informationen des Kultusministeriums bezüglich Testungen und Schnelltestungen.

            Sie werden zeitnahm informiert.

            Elterninformation_zum_KMS_vom_23.11.2021.pdf


          • Unterrichtsbetrieb ab Montag, 15.11.21 - aktualisiert!

            Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

            angesichts der derzeitigen Pandemielage hat der Ministerrat die erweiterte Maskenpflicht an den Schulen bis auf Weiteres verlängert.

            Damit besteht bis auf Weiteres an allen Schulen in Bayern auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht.

            HINWEIS:

            Aufgrund des derzeit erhöhten Testaufkommens kann das Testzentrum für Schüler, welche ohne Terminbuchung getestet werden möchten, nur die Zeit zwischen 8:30 und 9:30 Uhr anbieten.  (mit Wartezeit)

            Für die Zeit nach 9:30 Uhr ist es dringend erforderlich, dass ein Termin gebucht wird.

            Im Anhang finden Sie das neue Informationsblatt zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungsssymptomen (Stand 11.11.2021)

            11.11.21_Merkblatt_Wann_muss_mein_Kind_zuhause_bleiben.pdf



          • Unterrichtsbetrieb ab Montag, 8.11.2021

            Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

            angesichts der steigenden Zahl der Covid-19-Neuinfektionen in Bayern hat der Ministerrat am vergangenen Mittwoch in einer Sondersitzung eine Ausweitung der Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen.

            Laut Beschluss gilt an den Schulen in Bayern ab Montag, 8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht.

            Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.
            Ziel dieser erweiterten Maskenpflicht ist es, einen zusätzlichen Sicherheitspuffer zu schaffen und den Eintrag von Infektionen aus dem privaten Bereich in die Schulen zu minimieren.

            Die erweiterte Maskenpflicht gilt

            > in den Jahrgangsstufen 1 bis 4  für die erste Unterrichtswoche nach den Ferien (08.-12.11.2021),

            > ab der Jahrgangsstufe 5 für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien (08.-19.11.2021).

             

            Unverändert haben Lehrkräfte, alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden Personen sowie Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) zu tragen. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist wie bisher eine Alltags- oder Community-Maske ausreichend, das Tragen einer OP-Maske wird jedoch empfohlen.

            Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden.

            Sportunterricht findet auch während der o. g. Zeiträume nach den Allerheiligenferien ohne Maske statt.

             

            Der Ministerrat hat in seiner Sondersitzung ferner beschlossen, dass die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse nochmals intensiviert werden. Für die Dauer einer Woche, nachdem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen in einem solchen Fall an allen Schularten an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden bzw. vorliegen.

            Soweit keine Teilnahme an den schulischen Testungen erfolgt (unabhängig von der Schulart), ist nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für die Teilnahme am Präsenzunterricht ein externer Testnachweis nach den Vorgaben des § 3 der 14. BayIfSMV zu erbringen. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.

            Auszug aus dem KMS_Erweiterte Maskenpflicht nach den Allerheiligenferien; zusätzliche Testungen nach bestätigten Infektionsfällen vom 05.11.21

          • Herbstferien

            Die erste Etappe in diesem Schuljahr ist geschafft und alle haben sich eine kleine Verschnaufspause verdient.

             

            Auf diesem Wege wünschen wir allen Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern und Erziehungsberechtigten erholsame Ferien- und Urlaubstage.

            Bleiben Sie weiterhin gesund.

            Der Unterricht beginnt wieder am 08. November 2021.

          • Einen informierenden Text schreiben

            Die Klasse 9 beschäftigte sich über mehrere Deutschstunden mit der Nobelpreisträgerin Malala Yousafzai. Viele Informationen wurden gesichtet, gesammlelt und geordnet.

            Zum Schluss stand der Arbeitsauftrag im Raum, einen informierenden Text zu verfassen.

            Hier können Sie sich einen Einblick verschaffen, was die Schüler geleistet haben.

            Den ganzen Text finden Sie dann im Jahresbericht der Grund- und Mittelschule Tüßling.

            „Der Stift ist mächtiger als das Schwert“

            In Pakistan werden Mädchen meist mit 14 Jahren verheiratet, Schule und Bildung ist für sie kaum möglich. Außerdem haben Mädchen und Frauen in Pakistan keine Rechte.

            Malala Yousafzai ist 1997 in Pakistan geboren und engagierte sich in einem Internetblog (...)

            Am 09.10.2012 wurde der Schulbus, in dem Malala mit ihren Mitschülern saß, von Talibans angehalten. (...)

            „Ein Kind, ein Lehrer, ein Buch und ein Stift können die Welt verändern.“ (Zitat von Malala bei der Preisverleihung) (...)

             

             

          • Verkauf von Thermobechern mit Schullogo

            Liebe Schüler und Schülerinnen

            Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte

             

            Die AG Pausenverkauf bietet in der nächsten Woche von Mittwoch bis Freitag (13. – 15.10.2021) Thermobecher für Heiß- oder Kaltgetränke mit unserem Schullogo zum Verkauf an.

            Dank der Unterstützung des Elternbeirates und des Fördervereins kann ein Becher für 4€ verkauft werden. Dieser Becher ist dann Eigentum Ihres Kindes (der Becher wird bei Kauf auch gleich mit dem Namen des Kindes am Becherboden versehen).

            Mit diesem Becher kann man ab dem 18.10.2021 in jeder großen Pause (über die kalte Jahreszeit) kostenlos Tee am Pausenverkauf erhalten.

            Bitte unterstützen Sie das große Engagement unserer AG Pausenverkauf und des Elternbeirates für eine gesunde Pause Ihres Kindes mit dem Kauf eines Bechers.

          • Terminvereinbarung und Teststationen für den Nachweis eines negativen Test:

            Das Testzenrum ist geöffet:

            montags bis freitags von 9:30 bis 14:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr sowie samstags von 8:30 bis 12:00 Uhr

             

            Link für online Terminvereinbarung:

            https://www.lra-aoe.de/informationen-zu-corona/corona-terminvereinbarung-testzentrum/testzentrum-iframe

             

            Telefonische Anmeldung:

            08671 20111

             

            Weitere Teststationen laut Landratsamt (entnommen aus der Tagespresse):

            Schnell- und PCR-Tests:

            Ecocare Burghausen, Vitolus Burghausen

            Schnelltests:

            Antonius Apotheke Altötting, Adler Apotheke Burghausen, Apollo Apotheke Burghausen, Robert-Koch-Apotheke Burghausen, Stadtapotheke Burghausen, Elektro Enzinger Neuötting, KGH Mode Altötting

             

          • Wann muss ein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben? Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, um die Schule nach Krankheit wieder besuchen zu können?

            https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-notbetreuungWann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben? (akt. 06.07.2021, 11:30 Uhr)

            Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie

            • Fieber
            • Husten
            • Kurzatmigkeit, Luftnot
            • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
            • Hals- oder Ohrenschmerzen
            • (fiebriger) Schnupfen
            • Gliederschmerzen
            • starke Bauchschmerzen
            • Erbrechen oder Durchfall

            ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

            Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist.

            In jedem Fall muss vor dem Schulbesuch ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests* oder eines PCR-Tests vorgelegt werden. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus! Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Schule ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat.

            *) Die Durchführung eines solchen Tests ist z. B. in lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen möglich.

            Ein Merkblatt zum Umgang mit Krankheitssymptomen finden Sie hier:

            https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-notbetreuung

          • Login-Accounts für die Homepage

            Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

            das Schuljahr hat beriets volle Fahrt aufgenommen und wir heißen nochmals alle HERZLICH WILLKOMMEN!

            Accounts für den internen Bereich der Homepage:

            Durch die Organisation der Pooltests kam es im "normale Ablauf" zu Schuljahresbeginn in unserem Sekretariat zu Verzögerungen.

            An alle (vorhandenen) Neuzugänge an unserer Schule wurden soeben Login-Accounts für die internen Seiten unserer Homepage verschickt und entsprechende Elternbriefe ausgegeben.

            Sollte Sie ein neues Passwort benötigen oder Probleme beim Login haben, wenden Sie sich bitte per Mail unter der Adresse info@vs-tuessling.de an uns.

            Schnellstmöglich werden wir uns bemühen, alle Hürden zu überwinden und Ihnen Zugang zu den Elternbriefen ab Oktober und zu unserem Krankmeldesystem zu verschaffen.

            Den ersten offiziellen Elternbrief mit allen wichtigen Schulinformationen erhalten Sie Ende nächster Woche noch in Papierform!

            Pooltest an der Grundschule:

            Alle notwendigen Vorbereitungen für die Pooltestung an unserer Schule sind abgeschlossen. Planmäßig können wir an unserer Schule nun ab kommendne Montag, 27.09.2021 mit allen Klassen testen. Sollten Sie noch keine Bestätigungsmail erhalten haben, überprüfen Sie zunächst Ihren SPAM-Ordner. Sollte hier auch nichts zu finden sein, wenden Sie sich bitte per Mail an das Sekretariat, da uns dies eine Überprüfung der korrekt hinterlegten Mailadresse erleichtert!

          • Start der Pooltestung ab 22.09.2021

            Sehr geehrte Grundschuleltern der Klassen 1 bis 4,

            die Dateneingabe der bereits rückläufigen Einverständniserklärungen läuft auf Hochtouren. Bereits ab Mittwoch können wir in einigen Klassen bereits die Pooltestung starten.

            Die kommende Woche ist eine Übergangswoche - wie auch bereits vom Kultusministerium und in den öffentlichen Medien angekündigt. Dies bedeutet, dass in der Woche vom 20.09. bis 24.09. sowohl der bisher übliche "Nasenbohrertest" und ab Mittwoch alternativ der "Lollitest" angewendet werden.

            Ab dem 27.09.2021 finden an den Grundschulen nur noch Pooltests statt.

            Bitte geben Sie Ihrer Tochter/Ihrem Sohn die ausgefüllte Einverständniserklärung bis spätestens Donnerstag, 23.09.21 mit in die Schule. Ohne Einverständniserklärung Ihrerseits darf Ihr Kind nicht an den Pooltests teilnehmen.

            Um Ihrem Kind dennoch die Teilname am Unterricht zu ermöglichen, beachten Sie bitte folgenden Hinweis in der Einverständniserklärung auf Seite 2:

            Bitte beachten Sie:

            Alternativ zum PCR-Pooltestverfahren kann Ihr Kind einen negativen Testnachweis nach § 13 Absatz 2 Satz 1 der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) erbringen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Dazu gehören ein maximal vor 48 Stunden durchgeführter PCR-Test, POC-PCR-Test oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik sowie ein maximal vor 24 Stunden durchgeführter POC-Antigentest (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 14. BayIfSMV).