Sehr geehrte Grundschuleltern der Klassen 1 bis 4,
die Dateneingabe der bereits rückläufigen Einverständniserklärungen läuft auf Hochtouren. Bereits ab Mittwoch können wir in einigen Klassen bereits die Pooltestung starten.
Die kommende Woche ist eine Übergangswoche - wie auch bereits vom Kultusministerium und in den öffentlichen Medien angekündigt. Dies bedeutet, dass in der Woche vom 20.09. bis 24.09. sowohl der bisher übliche "Nasenbohrertest" und ab Mittwoch alternativ der "Lollitest" angewendet werden.
Ab dem 27.09.2021 finden an den Grundschulen nur noch Pooltests statt.
Bitte geben Sie Ihrer Tochter/Ihrem Sohn die ausgefüllte Einverständniserklärung bis spätestens Donnerstag, 23.09.21 mit in die Schule. Ohne Einverständniserklärung Ihrerseits darf Ihr Kind nicht an den Pooltests teilnehmen.
Um Ihrem Kind dennoch die Teilname am Unterricht zu ermöglichen, beachten Sie bitte folgenden Hinweis in der Einverständniserklärung auf Seite 2:
Bitte beachten Sie:
Alternativ zum PCR-Pooltestverfahren kann Ihr Kind einen negativen Testnachweis nach § 13 Absatz 2 Satz 1 der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) erbringen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Dazu gehören ein maximal vor 48 Stunden durchgeführter PCR-Test, POC-PCR-Test oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik sowie ein maximal vor 24 Stunden durchgeführter POC-Antigentest (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 14. BayIfSMV).